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Erklärung zur Barrierefreiheit

SOA – Supplements Over All GmbH

Die SOA – Supplements Over All GmbH ist bestrebt, ihren Online-Shop gemäß den Anforderungen des europäischen European Accessibility Acts (EAA) sowie den in Österreich geltenden Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit so zugänglich wie möglich zu gestalten. Grundlage hierfür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Diese Erklärung bezieht sich auf www.soa-nutrition.at.

1. Nutzung des Online-Shops

Unser Webshop ermöglicht den einfachen und sicheren Einkauf unserer Nahrungsergänzungsmittel. Nutzerinnen und Nutzer können Produkte durchsuchen, Detailinformationen einsehen, Artikel in den Warenkorb legen und den Bestellprozess vollständig online abschließen. Die Bezahlung erfolgt über etablierte Zahlungsdienstleister. Nach Abschluss der Bestellung erfolgt der Versand direkt an die angegebene Lieferadresse.

2. Maßnahmen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit haben wir technische und gestalterische Maßnahmen umgesetzt.

Struktur & Navigation

  • Klare Seitenarchitektur: Alle Inhalte sind logisch gegliedert und mit semantisch korrekten Überschriften versehen (H1–H3).

  • Einheitliche Navigation: Hauptmenü, Untermenüs und Footer sind durchgängig konsistent.

  • Tastaturbedienbarkeit: Alle auswählbaren Elemente sind mit der Tastatur erreichbar. Ein sichtbarer Fokus zeigt die aktuelle Position.

Visuelle Zugänglichkeit

  • Kontraststarke Darstellung: Texte und Bedienelemente erfüllen weitgehend die empfohlenen Mindestkontrastwerte.

  • Flexible Schriftgrößen: Inhalte lassen sich über Browserfunktionen skalieren, ohne dass Lesbarkeit oder Layout verloren gehen.

  • Responsives Layout: Der Webshop passt sich automatisiert an unterschiedliche Geräte und Bildschirmgrößen an.

  • Alt-Texte: Produktbilder und funktionale Grafiken verfügen über beschreibende Alternativtexte; rein dekorative Bilder sind korrekt markiert.

Formulare & Interaktionsprozesse

  • Eindeutige Beschriftungen: Suchfelder, Warenkorbbereiche und Checkout-Felder besitzen aussagekräftige Labels.

  • Verständliche Fehlermeldungen: Hinweistexte sind klar formuliert und eindeutig dem jeweiligen Eingabefeld zugeordnet.

  • Schrittweiser Bestellprozess: Der Checkout ist in übersichtliche Schritte gegliedert, um die Bedienung zu erleichtern.

Multimedia

  • Werden zukünftig Audio- oder Videoformate eingesetzt, werden Untertitel oder Transkripte bereitgestellt.

Technische Umsetzung

  • Verwendung moderner Technologien wie HTML5 und ARIA-Rollen, um eine möglichst gute Kompatibilität mit Screenreadern und unterstützenden Endgeräten sicherzustellen.

  • Grundfunktionen bleiben – soweit umsetzbar – auch bei deaktiviertem JavaScript zugänglich.

3. Inhalte, die derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sind

Derzeit bestehen noch einzelne technische und inhaltliche Einschränkungen:

  • Kontraste: Bestimmte Text-Hintergrund-Kombinationen können teilweise unter den empfohlenen WCAG-Kontrastwerten liegen.

  • Tastaturfokus: Bei einzelnen interaktiven Modulen (z. B. Pop-Ups, Filterelemente) kann die Tastaturführung noch verbessert werden.

  • Multimedia: Eingebettete Videos verfügen zum Teil noch nicht über Untertitel.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Punkte schrittweise zu verbessern.

4. Feedback & Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren oder Bedienungsschwierigkeiten stoßen, informieren Sie uns bitte.
Nennen Sie idealerweise die URL und die betroffene Funktion.

Kontaktmöglichkeiten:
SOA – Supplements Over All GmbH
E-Mail: office@soa-nutrition.at
Web: www.soa-nutrition.at/kontakt

Wir prüfen Ihr Feedback und bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu beheben.

5. Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsstelle)

Sollten Sie der Ansicht sein, dass unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt oder wir auf Ihr Feedback nicht angemessen reagieren, können Sie ein kostenloses Schlichtungsverfahren einleiten.

Informationen:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/

6. Marktüberwachungsbehörde

Die Überwachung der gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfolgt durch die zuständigen Behörden im Rahmen des European Accessibility Acts.

7. Datum

Diese Erklärung wurde am 05.12.2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert.

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